Als Notar höre ich in der Testamentsberatung immer wieder: „Wir sind jetzt 65 Jahre alt und haben uns entschlossen, ein Testament zu errichten. Es wird ja jetzt langsam Zeit.“
Diese Einschätzung ist durchaus richtig. Es wird jedoch häufig übersehen, dass gerade für junge Eltern mit minderjährigen Kindern es geradezu notwendig ist, ein notarielles Testament mit fachkundiger Beratung durch den Notar zu errichten.
Dazu folgendes Fallbeispiel:
Eheleute im Alter von 35 Jahren haben fünf Kinder. Sie bauen ein Haus auf dem Grundstück, das im Eigentum des Ehemannes steht und verschulden sich entsprechend. Kurz nach dem Bezug des Hauses stirbt der Ehemann plötzlich und unerwartet ohne Testament. Es tritt gesetzliche Erbfolge ein. Die Hausbesitzung steht nun im Eigentum einer Erbenge-meinschaft, bestehend aus der Ehefrau mit einer Quote von ½ und den fünf Kindern mit einer Quote von je 1/10. Die Mutter, die nicht zuletzt für die Kinder das Haus erhalten will, wird vollschichtig erwerbstätig und zahlt die Schulden ab. Als schließlich eines der Kinder volljährig geworden ist, verlangt dieses Kind die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Das Kind braucht dringend Geld, um den Motorradtick seines Freundes zu finanzieren. Die Mutter lehnt die Erbauseinandersetzung ab. Daraufhin beantragt das Kind die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Diesen Antrag stellt das volljährige Kind ohne jede rechtliche Beanstandung.
Dieses Ergebnis kann man nur als Katastrophe bezeichnen. Die Mutter-Kind-Beziehung und die Geschwisterbeziehung bleiben auf der Strecke.
Durch eine frühzeitige notarielle Beratung mit dem Ergebnis der Errichtung eines Testamentes hätte die Katastrophe verhindert werden können.