Beratungsfelder - Steuern

Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist – ja, aber was ist des Kaisers?

 

Der Steuerberater wird sein möglichstes tun, um diese Frage zu klären. Wenn aber ein finanzgerichtliches Verfahren angezeigt ist, der Steuerberater vielleicht selbst haftet oder gar der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht, ist der Steuerfachanwalt gefragt.

 

Aufgrund der unübersichtlichen Gesetzeslage ist es für den Laien oft kaum absehbar, wann ein Steuerstraftatbestand erfüllt ist. Dazu bieten wir Ihnen, regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater, professionelle Beratung.

 

Wir helfen Ihnen, sich in diesem Gesetzesdschungel zurecht zu finden und optimale Lösungen zu erzielen. Gerade in Steuerstrafsachen verteidigen wir Sie gerne.

 

 

Ihre Ansprechpartner:

→ 
Rechtsanwalt Hohenhorst

 

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