Als Sohn des Praxisgründers Rechtsanwalt und Notar Hermann Quast trat ich 1967 in die bisherige Einzelpraxis ein. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit lagen von Beginn an auf dem Gebiet des Zivilrechts (Wirtschaftsrecht, Vertragsgestaltung, Grundstücksrecht).
Nach der Ernennung zum Notar im Jahre 1971 trat die notarielle Tätigkeit immer mehr in den Vordergrund. Mein besonderes Interesse gilt dem Erbrecht. Die vielfachen Probleme der Testamentsgestaltung bei Eltern mit behinderten Kindern (sog. Behindertentestament) haben mich dazu veranlasst, mich intensiv mit dieser Materie zu befassen und wiederholt Vorträge zu diesem Thema zu halten (u.a. Bielefeld, Paderborn, Herford, Ahlen, etc.).
Neben dem Erbrecht beschäftigen mich alle anfallenden Vertragsgestaltungen im Grundstücks- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht und im Landwirtschaftsrecht. Die Stadt Ahlen als "Industriestadt im Grünen" ist von landwirtschaftlichen Besitzungen umgeben. Die Probleme der Höfeordnung erfordern besondere Kenntnisse dieses Sondererbrechts.
Von meinen drei erwachsenen Kindern hat meine Tochter Gode-Marie Quast-Hohenhorst Rechtswissenschaften studiert. Zu meiner großen Freude ist sie seit Januar 2007 in der dritten Generation als Rechtsanwältin in der Anwaltssozietät tätig. Auch inhaltlich tritt sie in meine Fußstapfen - ich bin stolz darauf, daß sie seit Dezember 2010 als erste Rechtsanwältin / erster Rechtsanwalt in Ahlen den Titel Fachanwältin für Erbrecht führen darf.
Im Mai 2008 musste ich wegen des Erreichens der Altersgrenze von 70 Jahren die aktive Notartätigkeit aufgeben. Dies hindert mich jedoch nicht, mit meiner Erfahrung von über 40 Jahren Berufstätigkeit meinen Kollegen zur Seite zu stehen und sie zu unterstützen.