Rechtsanwältin Gode-Marie Quast-Hohenhorst

 

 

Gode-Marie Quast-Hohenhorst
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Erbrecht

im Anstellungsverhältnis

 

geb. am 04. Dezember 1977
verheiratet, 2 Kinder

 

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In nunmehr dritter Generation habe ich im Januar 2007 meine Tätigkeit als Assessorin in der von meinem Großvater 1935 gegründeten Kanzlei aufgenommen. Am 21.03.2007 folgte meine Zulassung zur Rechtsanwältin.
 
Zur Vorbereitung auf diesen Beruf habe ich die Universitäten in Bonn und Hannover besucht und mich schon während des Studiums auf die zivilrechtliche Anwaltstätigkeit und insbesondere das Fachgebiet Erbrecht spezialisiert. Diese Schwerpunkte habe ich auch während meiner Referendarzeit am LG Münster zielstrebig weiter verfolgt.
Schon früh wurde mein besonderes Interesse für das Erbrecht und auch die speziellen Probleme des Behindertenerbrechts durch die Tätigkeit meines Vaters auf diesem Gebiet geweckt.
 
Als Rechtsanwältin wird man immer wieder mit den Problemen eines ungeregelten Nachlasses konfrontiert. Neben der emotionalen Ausnahmesituation ist es daher eine besondere Herausforderung, den Betroffenen dabei zur Seite zu stehen, den Nachlass zu regeln und auseinanderzusetzen. Immer wieder entsteht im Rahmen der dazu erforderlichen intensiven Gespräche der Wunsch, den eigenen Nachlass vorausschauend und weitsichtig zu regeln, aber es tauchen auch ganz andere Fragen auf, wie z.B. die nach der in letzter Zeit häufig diskutierten Vorsorgevollmacht oder der Patientenverfügung. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Notaren ist auch hier eine umfassende Beratung und Regelung aller Angelegenheiten in unserem Hause möglich.
Um sachkundig und kompetent beraten zu können, bilde ich mich regelmäßig fort. Seit Dezember 2010 bin ich berechtigt, den Titel Fachanwältin für Erbrecht zu führen.
 
Neben dem Erbrecht beschäftige ich mich auch intensiv mit medizinrechtlichen Problemen und Fragestellungen. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass auch die „Halbgötter in Weiß“ nicht frei von Fehlern sind und der Grundsatz dass „eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“ nicht mehr gilt. Daneben sind auch Probleme mit den Krankenkassen in Zeiten finanzieller Budgetierung immer vielfältiger geworden.
Selbstverständlich ist für mich nicht nur aufgrund der rasanten Entwicklungen die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen auch auf diesem Fachgebiet.

Mein drittes berufliches "Standbein" ist das Mietrecht. Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht stellt inzwischen einen Krisenherd des Zivilrechtes dar. Mieterschutz hat bei uns – völlig zu Recht – einen hohen Stellenwert erreicht. 

In Kombination mit einer Entspannung des Wohnungsmarktes in den letzten Jahren, aber auch mit zunehmenden finanziellen Problemen auf Mieterseite birgt dieser hohe Mieterschutz jedoch die Gefahr, im Einzelfall missbraucht zu werden. In diesem Spannungsfeld gilt es, sofort im Augenblick der gesetzlichen Zulässigkeit formell fehlerlos zu handeln – eine Aufgabe, der wir angesichts von ca. 25 Räumungsverfahren und weiteren ca. 75 mietrechtlichen Mandaten jährlich hervorragend gewachsen sind. Meine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein ist dabei sinnvoll nutzbar.

Ich absolviere z.Zt. den theoretischen Teil zur Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
 
In meiner Freizeit widme ich mich ganz und gerne meiner Familie. Außerdem gilt es, unseren Rhodesian Ridgeback und unsere beiden Katzen zu versorgen. Meine Hobbys sind das Reiten und der Klettersport.