
Leben und Tod gehören zusammen. Von entscheidender Bedeutung ist daher, wirtschaftliche und existenzielle Fragen frühzeitig zu klären:
Wie soll das → Testament gestaltet werden? Soll Vermögen schon zu Lebzeiten → übertragen werden? Wie schöpfe ich geschickt Erbschafts- Steuerfreibeträge aus? Welches Vorgehen ist sinnvoll, wenn wegen Krankheit oder Alters der Wille nicht mehr geäußert werden kann?
Unsere Notare beraten Sie mit individuellen Lösungsvorschlägen, auch bei den Themen → Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Unsere Notare beraten und vertreten Sie in ihrer Eigenschaft als Anwälte selbstverständlich auch in Erbstreitigkeiten, außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren.
Ihre Ansprechpartner:
→ Rechtsanwalt Manfred Quast
→ Rechtsanwalt & Notar Gerd Grabenschröer
→ Rechtsanwältin Gode-Marie Quast-Hohenhorst