Die Kanzlei

Die Anwaltskanzlei Quast, gegründet von Rechtsanwalt Hermann Quast im Jahre 1935, kann auf eine mehr als 70jährige Tradition in der Beratung, Vertretung und notariellen Betreuung der Bürger und mittelständischen Betriebe Ahlens und seiner Umgebung zurückblicken.

 

Seit der Gründung im Jahre 1935 hat die Anwaltskanzlei Quast in personeller und räumlicher Hinsicht expandiert, verbunden mit einer Spezialisierung und einer nicht nachlassenden Qualifizierung der einzelnen Rechtsanwälte.

 

Als 1967 Rechtsanwalt und Notar a.D. Manfred Quast seine Tätigkeit aufnahm, wurde die Kanzlei zum Familienbetrieb von Vater und Sohn.

 

Mit Eintritt von Rechtsanwalt und Notar Gerd Grabenschröer im Jahre 1975 war eine erste räumliche Erweiterung unvermeidlich. Gleichzeitig begann die Spezialisierung:

 

Rechtsanwalt und Notar a.D. Manfred Quast mit einer Tätigkeit fast ausschließlich als Notar, RA und Notar Gerd Grabenschröer im Anwaltsbereich, seit 1979 auch als Notar.

Das gut funktionierende Team wurde im Jahre 1989 durch Rechtsanwalt Ralf Gosda ergänzt, der nach gründlicher Fortbildung schnell zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt wurde und seit Anfang November 2007 darüber hinaus das Team der Notare verstärkt.

 

Rechtsanwalt Manfred Hohenhorst mit seinen Schwerpunkten Steuer-, Miet- und Arbeitsrecht kam 1996 hinzu. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und einziger Fachanwalt für Steuerrecht in Ahlen.

 

Mit dieser personellen Verstärkung waren alle räumlichen Kapazitäten erschöpft. Im Jahre 1997 wurde um- und angebaut, aufgestockt und erweitert. Mit der Eröffnung der neuen Räume im gleichen Jahr verfügt die Kanzlei über freundliche und moderne Räumlichkeiten, mit neuester Technik ausgestattet.

 

Weitere Verstärkungen des Teams folgten. Rechtsanwalt Karsten Havighorst - seit 2001 in unserem Hause - ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er verfügt im Bereich des Versicherungs- und Verkehrsrechts über jahrelange Erfahrung.

 

Rechtsanwalt Christian Huster betreut seit 2004 unsere Mandanten vor allem im Bereich des Familienrechts und seit Frühjahr 2008 auch im Bereich des Verkehrsrechts. Er wurde nach intensiver Vorbereitung im Februar 2008 zum Fachwalt für Familienrecht ernannt. Seit Dezember 2009 verfügt er zudem über den Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht.

 

Seit 2007 verstärkt zudem die Enkelin des Kanzleigründers, Rechtsanwältin Gode-Marie Quast-Hohenhorst, das Anwaltsteam. Mit ihr befindet sich die Kanzlei bereits in der dritten Generation. Seit Dezember 2010 hat sie die Qualifikation als Fachanwältin für Erbrecht - ein Alleinstellungsmerkmal in Ahlen.

 

Um die Prozess- und Servicequalität sicherzustellen, wurde im Verlauf des Jahres 2007 ein Qualitäts-Management-System eingeführt. Die Kanzlei wurde einer externen Prüfung durch die renomierte Zertifizierungsgesellschaft Det Norske Veritas unterzogen und kann eine Servicequalität nach EN ISO 9001:2000 nachweisen. Im Januar 2008 wurde in Berlin die Zertifizierungsurkunde übergeben.

 

Mit dem Ziel, für unsere Mandanten aus Sendenhorst und Albersloh besser erreichbar zu sein, haben wir zu Februar 2009 eine Zweigstelle in Sendenhorst eröffnet. Diese befindet sich am ehemaligen Kanzleisitz des Rechtsanwalts und Notars Martin J. Perick.

 

Wir können deshalb heute im Team von sieben Rechtsanwälten/innen in vielen Rechtsgebieten aufgrund der Spezialisierung und der Schwerpunktbildung für unsere Mandanten eine kompetente Beratung und Vertretung anbieten. Darüber hinaus stehen erfahrene und durch regelmässige Fortbildung qualifizierte Notare zur Beratung und Beurkundung zur Verfügung.

 


 

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