Rechtsanwalt - Manfred Hohenhorst

 

Manfred Hohenhorst
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

geb. am 23. April 1963,
verheiratet, 2 Kinder

 

Kontakt

Nach einem Grundstudium der Fachrichtung Geologie an der RWTH Aachen habe ich von 1988 - 1993 an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster Rechtswissenschaften studiert. Seit 1996 bin ich als Rechtsanwalt tätig, nachdem ich durch meine Nebentätigkeit in unserer Kanzlei während Studium und Referendariat seit 1989 die Vorzüge des Rechtsanwaltsberufes kennen lernen konnte.

 

Meine Tätigkeit umfasst das Steuer- und das Arbeitsrecht. Daneben betreue ich das öffentliche Recht sowie das Kanzleimanagement.

 

Das Steuerrecht greift, wie jeder aus eigener Erfahrung weiß, in immer mehr Bereiche ein.„Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!“ (Mt 22,21) – ja, aber was ist des Kaisers? Da diese Frage heute von Niemandem mehr genau beantwortet werden kann, bin ich auf dem Gebiet der Beraterhaftung und der Steuerstrafverteidigung tätig.

Ersteres schützt einerseits den im immer dichter werdenden Dschungel tätigen Steuerberater davor, zu Unrecht zivilgerichtlich in Anspruch genommen zu werden; andererseits verhilft es dem wegen eines Beraterfehlers zu Schaden gekommenen Steuerzahler zum Schadenersatz.

Letztgenannte Aufgabe gewinnt zunehmend an Bedeutung angesichts der Tatsache, dass wir auf dem Weg zum gläsernen Steuerbürger sind. Der Staat kauft Daten und gleicht sie bundesweit ab; die Banken sind weitgehend auskunftsverpflichtet; die Strafzumessung wird zunehmend schärfer; die strafbefreiende Selbstanzeige wird formell eingeschränkt, und auch "kleine Fische" werden herangezogen.

Hier kann nur qualifizierte anwaltliche Beratung neben dem Steuerberater retten, was zu retten ist. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben habe ich mich zum Fachanwalt für Steuerrecht, zu dem ich im März 2003 berufen wurde, qualifiziert. Daneben bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein.

 

Ein weiterer Brennpunkt ist das Arbeitsrecht, das angesichts der überragenden Bedeutung des Arbeitsplatzes für Arbeitnehmer einerseits und der Notwendigkeit größtmöglicher Kostenflexibilität auf Arbeitgeberseite andererseits von zunehmender Wichtigkeit geprägt ist. Inhaber eines Arbeitsplatzes versuchen alles, um diesen zu erhalten oder seinen Verlust wenigstens finanziell abzufedern. Arbeitslose Arbeitnehmer haben dagegen ein viel größeres Interesse an Fluktuation am Arbeitsmarkt, um eine Chance zu erhalten. Arbeitgeber sehen heute in den Personalkosten die größte finanzielle Belastung des Unternehmens, was zur Notwendigkeit der größten Einsparungen auf diesem Feld führt.

 

Diese dramatischen Rahmenbedingungen haben zu dauernder und vielfältiger Aktivität des Gesetzgebers geführt, die nur noch vom qualifizierten Fachmann überschaut werden kann. Neben Rechtsanwalt Gosda habe ich daher ebenfalls die Qualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben, wobei sich die Kombination mit dem Steuerrecht als durchaus fruchtbar erweist.

 


 

 

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