Rechtsanwalt - Karsten Havighorst

 

 

Karsten Havighorst

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

geb. am 12. Januar 1973

verheiratet, 3 Kinder

 

Kontakt

Seit Anfang 2000 übe ich den Beruf des Rechtsanwalts aus.

 

Ich habe 8 Semester lang in Marburg (Hessen) studiert und dort auch meine erste juristische Staatsprüfung abgelegt.

 

Bereits während meines 2-jährigen Referendariats, welches ich beim Landgericht Arnsberg absolvierte, lag der Schwerpunkt der Ausbildung in der anwaltlichen Tätigkeit. Nach erfolgreichem Bestehen des 2. juristischen Staatsexamens bin ich zunächst als Anwalt für eine Sozietät in Werne tätig gewesen.

 

Im März 2001 wechselte ich dann in die Anwaltssozietät Quast. Seit August 2002 wohne ich mit meiner Familie in Ahlen.

 

Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im Bereich des Versicherungs- und Verkehrsrechts.

 

Unmittelbar nach der Einführung der neuen Fachanwaltschaft für Versicherungsrecht habe ich den ersten Fachanwaltslehrgang für Versicherungsrecht in Hannover erfolgreich absolviert. Mit Beschluss vom 07.12.2004 wurde ich dann durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Hamm als Fachanwalt für Versicherungsrecht zugelassen. Ich stehe Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Fragen aus allen Bereichen des Privatversicherungsrechts zur Verfügung. Zum Versicherungsrecht gehören unter anderem:

 

  • Kraftfahrtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Allgemeine Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Lebensversicherung
  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung

 

Die Probleme aus den vorgenannten Versicherungszweigen sind vielschichtig und für den Rechtsuchenden zum Teil nur sehr schwer zu verstehen, weshalb eine kompetente Beratung und Betreuung der Mandanten durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wichtig ist.

 

Im Bereich des Verkehrsrechts habe ich meine erworbenen Kenntnisse durch erfolgreiche Absolvierung des zweiten Fachlehrgangs für Verkehrsrecht im Jahre 2001 vertieft.

 

Bereits am 16.08.2005 und damit bundesweit als einer der ersten Rechtsanwälte bin ich zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt worden, nachdem diese Fachanwaltschaft zum 01.07.2005 neu eingeführt worden ist.

 

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bearbeite ich schwerpunktmäßig folgende Gebiete:

  • Verkehrsunfallrecht
  • Abwicklung von Sach- und Personenschäden durch Verkehrsunfälle
  • Verkehrsstrafsachen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen)
  • Recht der Fahrerlaubnis
  • Gewährleistungsrechte beim Autokauf

 

Meine Aufgabe als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es, Ihnen beratend und unterstützend gegenüber den Gerichten, Behörden, gegnerischen Haftpflichtversicherungen, etc. zur Seite zu stehen.

 

Die knapp bemessene Freizeit verbringe ich mich mit meiner Familie.


 

 

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